Kosten
Transparenz die Kosten einer Behandlung betreffend ist wichtig. Versicherte bei Privatkrankenkassen, mit Zusatzversicherungen und Beihilfeberechtigte bekommen nach der GebüH von 1985(!) bestimmte Heilpraktikerleistungen erstattet. Wichtig zu wissen ist, dass oft nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet wird und Sie deshalb einen Betrag selbst dazu zahlen müssen.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten in der Regel keine Erstattung und müssen die Behandlung selbst zahlen.
Schüler:innen, Studierende und Arbeitslose zahlen weniger. Wenn die Finanzierung einer von mir angebotenen Behandlung Ihnen Schwierigkeiten bereitet, bin ich nach Absprache gerne bereit, eventuell individuelle Lösungen für Sie zu finden.
Bei Behandlungsbeginn schließe ich mit Ihnen einen individuellen Behandlungs-und Honorarvertrag ab, damit Sie über die Höhe der entstehenden Kosten informiert sind und diese abschätzen können.
Honorare
Folgende im Rahmen meiner Praxistätigkeit angebotene Leistungen sind in der GebüH nicht gelistet oder werden von mir abweichend wie folgt berechnet (Auswahl):
Hypnosetherapie
- Ausführliche Erstanamnese in der Praxis. Kosten: 80 Euro
Der nächste Termin ist der Termin der ersten Hypnosesitzung.
- Erste Hypnosesitzung: Kosten: 100 Euro
- Jede weitere Hypnosesitzung 90 Euro
- Komplettpaket | Anamnese und Hypnosesitzungen zur Raucherentwöhnung: 320 € | ca. 3 Hypnosen
Wechseljahresberatung
- Wechseljahresberatung Erstgespräch ca. 1,5 Stunden 100 €
mit ausführlicher Anamnese und ggf. Untersuchung - Folgesitzungen Wechseljahre 80 €
Coaching
- Coaching Erstgespräch 100 €
- Folgesitzungen Coaching 80 €
Ohrakupunktur
- Ohrakupunktur Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese 100 €
- Folgebehandlung Ohrakupunktur mit Beratung 60 € (über 60 Minuten 80 €)
Konditionen & Abrechnungsmöglichkeiten
- Zu den Kosten der von mir zusätzlich angebotenen Therapien informiere ich Sie gerne in einem Telefongespräch oder bei Ihrem ersten Termin in der Praxis.
- Es besteht die Möglichkeit, Videosprechstunden online zu buchen.
- Hausbesuche sind in der Regel gegen einen Aufpreis von 50 € möglich.
- Das Honorar wird entweder über eine Abrechnung analog GeBüH per Überweisung entrichtet, wobei auch Sätze oberhalb des GeBüH Rahmens mit Faktoren verwendet werden, die nicht immer erstattet werden.
- Oder Sie bekommen eine pauschale Abrechnung für Selbstzahler, i.d.R. zum pauschalen Stundensatz. (20 € pro angefangene Viertelstunde)
- Sie zahlen am Behandlungstag in bar oder gemäß des Zahlungsziels auf der Rechnung.
Terminstornierung
Termine, die nicht eingehalten werden können, bitte ich rechtzeitig, nämlich möglichst 24 Stunden vorher, abzusagen. Ansonsten berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 €.